Zinseszins
Als Festgeld-Kunde werden Sie den Begriff Zinseszins sehr häufig lesen, denn die häufigere und regelmäßige Buchung der Zinsen ist ein Vorteil des Festgeldes gegenüber beispielsweise einer Unternehmens- oder Staatsanleihe, die nur einmal pro Jahr die Zinsen verbucht.
Leider ist der Begriff Zinseszins in einem Text bzw. Lexikon nicht ganz deutlich erklärbar! Ein Beispiel für das erste Jahr einer Geldanlage kann den Zinseszins-Vorteil aber sehr nachdrücklich verdeutlichen. Vergleichen Sie zwei Anlagen gleicher Laufzeit und mit einem gleichen Zins. Sehen Sie sich die beiden Varianten der Verzinsung an. Da von allen nach Überschreiten des Sparerfreibetrags Steuern in einem gleich hohen Prozentsatz abgezogen werden, lassen wir diese Detailbetrachtung einmal außen vor.
In unserem Beispiel legen Sie eine runde Summe (einfacher zu rechnen) von 10.000,-- Euro für ein Jahr genau am 01.01. an. Beim festverzinslichen Wertpapier erhalten Sie einen Zins von exakt 200,-- Euro - also 2 % aus der Gesamtsumme. Das Festgeld bucht aber anders! Die erste Zinsbuchung gibt es beispielsweise schon zum 31.03. - also am ersten erreichbaren Quartalsende. Hier wird ein Betrag von 10.000,-- Euro mit 2 % Zinsen für das erste Viertaljahr gutgeschrieben. Nunmehr steigt der Saldo des Festgeldes auf 10.000,-- Euro plus den Zinsanteil des ersten Quartals. Nunmehr beträgt das Guthaben zum Beginn des zweiten Quartals schon 10.050,-- Euro (und nicht wie beim Festverzinslichen immer noch 10.000,-- Euro). Der Zinseszins beginnt also ab dem ersten Quartalswechsel. Schreiben wir nun die Zinsen des zweiten Quartals gut. Auch hier gilt wieder der fest vereinbarte Zinssatz von 2 %. Allerdings auf den schon höheren Betrag von 10.050,-- Euro. Für das 2. Quartal erhalten Sie also Zinsen von 50,25 Euro. Diese Zinsen werden dem bestehenden Guthaben von 10.050,-- Euro nunmehr gutgeschrieben. Das Gesamtguthaben von 10.100,25 Euro wird beim Festgeld dann für das dritte Quartal verzinst. Und siehe da: Jetzt ergibt die Zinsrechnung für dieses Quartal schon eine Zinssumme für das Quartal von 50,50 Euro. Wir schreiben am 30.09. des Jahres diesen Betrag dem Guthaben auf dem Festgeld gut und dann verfügen Sie über ein Guthaben von 10.150,75 Euro.
Dieses Gesamtguthaben verzinsen Sie bei einer Anlagedauer von einem Jahr nunmehr ein letztes Mal und schreiben am 31.12. die Zinsen für das vierte Quartal gut! Die Zinssumme hier beträgt 50,75 Euro. Sind alle Zinsen gutgeschrieben worden, dann ergibt sich eine Gesamtsumme von 10.201,50 Euro. Die Zinsgutschrift pro Quartal bedeutet also trotz eines gleichen Nominalzinssatzes, gleicher Laufzeit und gleichen Anlagebetrags einen höheren Zinsertrag.
Damit gilt: Das Festgeld bringt bei gleichem Zinssatz und gleicher Laufzeit mehr Ertrag als eine Geldanlage, die nur einmal im Jahr Zinsen gutschreibt.
Begriffe | Anzahl | Chart |
---|---|---|
Euro | 14 | |
Zinsen | 9 | |
Quartal | 6 | |
Festgeld | 5 | |
Zinseszins | 4 | |
Guthaben | 4 | |
Nunmehr | 4 | |
Gleicher | 3 | |
Betrag | 3 | |
Quartals | 3 |