Einlagensicherung

Einlagensicherungen bürgen für sicheres Festgeld

Stürmische Zeiten zwingen immer mehr Menschen, ihr Geld nicht nur lukrativ zu investieren, sondern vor allen Dingen auch sicher. Das gilt umso mehr für diejenigen, die ihr Geld im Rahmen von Festgeldkonten für einen längeren Zeitraum in fremde Hände geben. Da will jeder sich sicher wissen, das Geld nicht etwa für immer zu verlieren. Für mehr Sicherheit sorgen unterschiedliche Arten der Einlagensicherung.

Gesetzlicher Mindestschutz

Wie der Name es ahnen lässt, zielt die Einlagensicherung auf den Schutz des Anlegers und dessen Geldanlage ab. Insbesondere die bitteren Erfahrungen der vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit allen Verantwortlichen vor Augen geführt, dass Geldanlagen bestenfalls von mehreren Stellen abgesichert werden sollten. Die Gefahr, im Falle eines Kollapses sein gesamtes Geld zu verlieren, ist einfach zu real, als dass sie ignoriert werden könnte. Aus diesem Grund existiert seit Anfang 2011 eine Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Verlieren Banken liquide Mittel, die ihnen Kunden in Form von Festgeld überlassen hatten, so sollen die Kunden nicht etwa schutzlos dastehen. Vielmehr tritt dann die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken anstelle des insolventen Bankhauses und erstattet dem Anleger seine Anlagen in 100-prozentiger Höhe.

Freiwilliger Schutz zusammengeschlossener Banken

Allerdings ist die Erstattung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken eingeschränkt. Namentlich erstattet sie lediglich Geldanlagen von bis zu 100.000 Euro zu 100 Prozent. Besitzer von Festgeldern mit einem höheren Volumen würden mithin auf die Geldsumme verzichten müssen, dass die 100.000-Euro-Marke überschreitet, wenn es nicht auch weitere Formen der Einlagensicherung gäbe. Um die Sicherheit zu maximieren, haben sich Bankhäuser zusätzlich zu diversen Entschädigungssystemen zusammengeschlossen. Sie greifen immer dort ein, wo der Schutz der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken aufhört. Zu nennen ist beispielsweise die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser haftet um bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der betroffenen Bank. Bei einem Mindesteigenkapitalsatz von derzeit 5 Millionen Euro entspricht der Schutz also 1,5 Millionen Euro pro Kunden.

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