Einlagensicherungsfonds

Einlagensicherungsfonds - damit das Festgeld sicher angelegt werden kann

Internationale Bankenpleiten haben Verbraucher in Angst und Schrecken versetzt. Die Sorge, dass das mühsam ersparte Geld eines Tages weg sein könnte, ist durchaus begründet - doch tatsächlich ist sie unbegründet. Denn die meisten deutschen und vor allem die namhaften Kreditinstitute zahlen seit 1998 in den sogenannten Einlagensicherungsfonds ein. Damit ist sichergestellt, dass Kunden im Falle einer Bankeninsolvenz auch bei einer Höhe von mehr als 100.000 Euro abgesichert sind.

Praktisch funktionieren die Einlagensicherungsfonds der Kreditinstitute ganz einfach. Die Banken zahlen jährlich einen bestimmten Betrag ein, der sich an den Umsätzen und an der Bonität des Unternehmens orientiert. Je mehr Kunden sich also beispielsweise entscheiden, bei einem Kreditinstitut Festgeld anzulegen, desto höher sind die Umsätze der Bank - und desto mehr zahlen sie ein. Abgedeckt von den Einlagensicherungsfonds der Banken sind alle sogenannten Nichtbankeneinlagen von Privatpersonen, Unternehmen oder öffentlichen Stellen - dazu zählen auch die Festgeldanlagen von Privatpersonen. Generell sind die Banken verpflichtet, bereits vor der Kontoeröffnung Kunden darüber zu informieren, ob sie dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehören oder nicht. Inzwischen ist es für Kunden auch möglich, über den Bundesverband deutscher Bank eine entsprechende Abfrage auch online durchzuführen.

Vom Einlagensicherungsfonds sind jene Beträge abgedeckt, die über den gesetzlich verankerten Schutz hinausreicht. In Deutschland liegt dieser bei einer Grenze von 100.00 Euro, so dass der Einlagensicherungsfonds bei darüber liegenden Beträgen bis zu der im Fonds festgelegten Höhe greift. Die Grenze von 100.000 Euro als Obergrenze für die gesetzliche Entschädigung ist für alle Mitgliedsländer seit dem Januar 2011 verbindlich festgelegt. Die Minimierung des Risikos hat dazu geführt, dass das Vertrauen der privaten Anleger in die Banken und Institute nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre wieder gewachsen ist. Zwar gibt es in Deutschland keinen unmittelbaren Rechtsanspruch für die Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds, dennoch bedeutet die derzeit existierende Regelung eine wesentlich Verbesserung gegenüber den zuvor geltenden Regelungen.

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