Restschuldversicherung
Viele Banken, Sparkassen und Online Kreditinstitute bieten ihren Kunden gleichzeitig mit dem Abschluss eines Darlehensvertrags auch eine Restschuldversicherung zur Absicherung des Kredits an. Bei manchen Angeboten ist diese Versicherung sogar zwingend erforderlich, um eine Darlehenszusage erhalten zu können. Eine solche Versicherung deckt das Risiko ab, dass der Kreditnehmer aufgrund einer von ihm nicht zu vertretenden Minderung seiner regelmäßigen, monatlichen Einkünfte nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Darlehen zu erfüllen. Im Leistungsfall kommt die Restschuldversicherung für alle Verpflichtungen auf, die sich aus der Restsumme des Kredits sowie noch zu zahlenden Zinsen und anderen Gebühren ergeben. Genauso leistet sie im Todesfall die ausstehenden Raten.
Versicherte RisikenAlle Ereignisse, in deren Folge der Kreditnehmer Ansprüche aus der Restschuldversicherung geltend machen kann, werden im Versicherungsvertrag genau definiert. Dies ist in der Regel der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer Kündigung, die nicht dem Versicherten zuzurechnen ist, wie zum Beispiel wegen einer betriebsbedingten Entlassung oder auch Auflösung einer ganzen Abteilung. Genauso zählen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit zu den Schadensereignissen, die eine Restschuldversicherung zur Auszahlung kommen lassen. Auch der Tod des Kreditnehmers ist durch diese Art der Versicherung abgesichert. Sollte er vor dem Erreichen des Endes der Laufzeit des Kredites versterben, zahlt die Versicherung den für die vollständige Ablösung des Darlehens erforderlichen Betrag einschließlich Zinsen und Gebühren an die Hinterbliebenen aus. Diese haften als Erben und Gesamtrechtsnachfolger auch für die Schulden des Erblassers. Ohne eine Restschuldversicherung müssten sie, wenn sie das Erbe annehmen, die Rückzahlung des Darlehens aus den positiven Vermögenswerten der Erbmasse oder notfalls mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.
Vor- und NachteileGerade bei größeren Kreditsummen und/oder längeren Laufzeiten kann der Abschluss einer derartigen Restschuldversicherung ausgesprochen sinnvoll sein. Denn der Kreditnehmer oder seine Familie können durch unerwartete Schicksalsschläge schnell in die Situation geraten, dass sie die fälligen Raten für einen Kredit nicht mehr aufbringen können. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass Restschuldversicherungen in der Regel recht teuer sind. Sie erhöhen die für ein Darlehen zu zahlenden Zinsen und Gebühren in erheblichem Umfang. Wer einen Kredit für ein Auto, eine Immobilie oder einen anderen langlebigen Sachwert aufnimmt, sollte zudem genau prüfen, ob er eine solche Versicherung tatsächlich braucht. Denn er selbst oder seine Erben haben bei dieser Art der Finanzierung die Möglichkeit, im Notfall das Finanzierungsobjekt zu verkaufen, um den Kredit zurückzuzahlen. Dieses Prinzip wird auch von Banken angewendet, die sich zur Absicherung die Eigentumsrechte an Sachwerten überschreiben lassen, wie es zum Beispiel bei einer Fahrzeugfinanzierung üblich ist.
Begriffe | Anzahl | Chart |
---|---|---|
Restschuldversicherung | 6 | |
Versicherung | 5 | |
Kredit | 3 | |
Kreditnehmer | 3 | |
Gebühren | 3 | |
Zinsen | 3 | |
Banken | 2 | |
Erben | 2 | |
Art | 2 | |
Regel | 2 |